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Nachholung von Leistungsnachweisen
Versäumen Schülerinnen und Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten sie einen Nachtermin §22 RSO.
Absatz (3) Der Termin der Ersatzprüfung ist der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten spätestens eine Woche vorher mitzuteilen. Mit dem Termin ist der Prüfungsstoff bekannt zu geben.
Bitte, sprechen Sie oder Ihr Kind mit der Lehrkraft über offene Fragen bevor es zu Missverständnissen kommt!
Nachprüfung (als Teil der Abschlussprüfung)
Bitte sprechen Sie direkt mit der Lehrkraft bzw. der Schulleitung.
Noten
Eine „schlampige“ schriftliche Arbeit kann sich negativ auf die Benotung auswirken (RSO §21 Absatz 1).
Unerlaubte Hilfsmittel (Unterschleif), sowie der Versuch werden mit der Note 6 bewertet (§ 21 (2) RSO bzw § 45 Abs 1 gilt entsprechend).
Nachhilfe
Schülernachhilfe wird von den Lerntutoren angeboten. Hierzu gibt es ein Formular, das man sich im Sekretariat abholen kann.