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Ziel und Anspruch der sechsstufigen Realschule

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der sechsstufigen Realschule wird bestimmt durch die Prinzipien des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern sowie durch das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.
Die sechsstufige Realschule gibt den Schülern Zeit und die erforderliche Kontinuität für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit auf dem Weg von der Kindheit zum Erwachsen werden.
Was das im Detail aussagt und wie das Kultusministerium sich den Bildungsauftrag konkret vorstellt finden Sie hier auf den Seiten des ISB -> Schulartspezifisches -> Lehrplan -> Realschule R6.

Zweckverband

Der SZV (Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München) ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Sitz in Neubiberg. Die Aufgabe des SZV (in seiner Ausgabe vom 01.04.2016) ist in §3 Absatz (1) niedergeschrieben. Allgemein formuliert hat der Zweckverband die Aufgabe als Sachaufwandsträger zu fungieren und den Aufwand nach dem jeweils geltenden Schulfinanzierungsgesetz zu tragen, soweit dieser Aufwand nicht vom Staat übernommen wird.

Die Verwaltungspauschale für unsere Realschule liegt derzeit (für das Jahr 2016) bei 75.000 €.

Ein Vertreter des Zweckverbandes wird zu jeder Schulforums-Sitzung eingeladen.

Weiterführende Informationen  unter https://www.schulzweckverband.de oder https://szv-m.de

Zwischenzeugnisse

Die Schüler der 9. und 10. Klassen erhalten Zwischenzeugnisse.

Warum nur die 9. und 10. Klassen?
Die Schüler können dieses Zwischenzeugnis dazu verwenden sich um einen Ausbildungsplatz zu bewerben und ebenso um sich an der FOS anzumelden.

Beglaubigte Zeugniskopie

Bestandteil jeder Bewerbung ist natürlich eine Zeugniskopie, egal ob es sich um einen Ausbildungsplatz oder um eine weiterführende Schule handelt. Wann braucht man eigentlich eine beglaubigte Zeugniskopie? Und vor allem, woher bekommt man sie?

Mit Hilfe gängiger Computertechnik ist es heute kinderleicht, Noten und auch Zeugnisbemerkungen etwas „aufzuhübschen“. Deshalb verlangen immer mehr Unternehmen, aber auch Behörden als Ausbildungsbetriebe und natürlich alle weiterführenden Schulen, wie z. B. FOS oder Berufsfachschulen eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses. Eine beglaubigte Abschrift erhalten SchülerInnen zusammen mit dem Original. (§ 41 Abs. 1 Satz 3 RSO). „Diese Abschrift ist kostenfrei“, so der Ministerialbeauftragte für Schwaben Bernhard Buchhorn. Nach entsprechenden Vorschriften sind vor allem – außerhalb der Schule – Gemeinden/Verwaltungsgemeinschaften für amtliche Beglaubigungen geeignet. Die Kosten dafür betragen 5,- €.

Quelle: LEV-RS Newsletter 06/2019

„Zum Schluss“

Zu guter letzt wollen wir alle Eltern und Schüler auffordern uns mitzuteilen was wir verbessern sollten und was wir hier im Eltern-ABC aufnehmen können.