- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und den Lehrkräften zu vertiefen
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren
- den Eltern aller Schüler oder den Schülern einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zu Unterrichtung und Aussprache zu geben
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen
- bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen
- bei der Verwendung bestimmter Lernmittel einvernehmliche Entscheidungen herbeizuführen
- im Verfahren, das zum Ausschluß vom Unterricht, das zur Entlassung eines Schülers führen kann oder das zum Ausschluß eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrer Schularten führen kann, zu vermitteln
Ergänzend dazu
- Der Elternbeirat ist – über die Einzelperson hinaus aufgefordert, klassenübergreifende Belange der Realschule zu vertreten.
- Das Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Organen der Schule.