An allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und der Berufsschulen wird ein Schulforum eingerichtet.
Mitglieder des Schulforums sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie zwei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, die oder der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, drei Schüler (Bei uns sind dies die Schülersprecher) und ein Vertreter des Sachaufwandsträgers. Das Schulforum ist ein gesetzlich verbürgtes Recht.
Das Schulforum wird vom Leiter der Schule mindestens einmal in jedem Schulhalbjahr einberufen. Wir treffen uns meist 3-4 mal im Schuljahr, je nach Themenaufkommen.
Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab, u. a. bei Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule. Darüber hinaus ist bei bestimmten Entscheidungen das Einvernehmen des Schulforums erforderlich. Beispiele hierfür sind der Erlass der Hausordnung sowie die Festlegung der Pausenordnung und der Pausenverpflegung.
Das Schulforum kann auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen zwischen Schülern und Lehrern vermitteln, allerdings nicht bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen die Mitwirkung des Elternbeirats vorgesehen ist.
Mit Veröffentlichung der Bayerischen Schulordnung ist das Schulforum nun dort und nicht mehr in der RSO geregelt. Siehe dazu auch §17 BaySchO.