Philosophie & Aufgaben des Elternbeirats

Wir suchen Lösungen und geben Hilfestellung.  Der Elternbeirat der Realschule Neubiberg versteht sich als Partner für Eltern, Schüler und Schule.

Wir sind alle Teil einer großen Schulfamilie. Dies bedeutet, dass man offen und konstruktiv an Themen herangeht. Diskret und helfend werden Sorgen behandelt, Projekte initiiert und bearbeitet, Hilfe gewährleistet, wo sie notwendig ist sowie partnerschaftlich Anregungen diskutiert, um sie in sinnvolle Lösungen zu führen. Unter der E-Mail Adresse
eb(@)eltern-realschule-neubiberg.de sind wir jederzeit erreichbar und bemühen uns um zeitnahe Rückantwort oder Terminvereinbarung.
Schule soll Spaß und Freude machen. Dafür machen wir uns  stark. Wir wünschen ein erfolgreiches Schuljahr.

  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und den Lehrkräften zu vertiefen
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren
  • den Eltern aller Schüler oder den Schülern einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zu Unterrichtung und Aussprache zu geben
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
  • durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen
  • bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen
  • bei der Verwendung bestimmter Lernmittel einvernehmliche Entscheidungen herbeizuführen
  • im Verfahren, das zum Ausschluß vom Unterricht, das zur Entlassung eines Schülers führen kann oder das zum Ausschluß eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrer Schularten führen kann, zu vermitteln

Ergänzend dazu

Der Elternbeirat ist – über die Einzelperson hinaus aufgefordert, klassenübergreifende Belange der Realschule zu vertreten.
Das Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Organen der Schule.

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen.

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt (siehe hierzu Art. 65 BayEUG). Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht in Zusammenarbeit mit dem Förderverein über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.

Sitzungen und Verschwiegenheit

Die Sitzungen des Elternbeirates sind nicht öffentlich. (§ 15 (2) BaySchO).
Die Mitglieder des Elternbeirats haben während der Amtszeit und auch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit als Elternbeirat bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren (§15 (5) BaySchO).
Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Der Elternbeirat der Staatlichen Realschule Neubiberg ist Mitglied im LEV-RS (Landes-Elternverband Bayerischer Realschulen e.V.). Sie sind herzlich eingeladen an den zwei Mal im Jahr stattfindenden Sitzungen und den runden Tischen teilzunehmen.