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VERA – Test

Grundlegende Informationen finden Sie auf den Seiten ISB Bayern.
In diesem Schuljahr ist die Teilnahme im Fach Deutsch verpflichtend.

Den Leitfaden zum VERA-8 in Bayern für Realschulen gibt es hier.

Wie können Sie Ihr Kind auf den Test Vorbereiten?

  • Ermutigen Sie Ihr Kind, so viele Aufgaben zu lösen, wie es kann
  • Vermeiden Sie es, Leistungsdruck aufzubauen, da es nicht um eine Bewertung, sondern um das Erkennen bereits vorhandener Fähigkeiten Ihres Kindes geht, die weiterentwickelt werden sollen.
  • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es auch sehr schwierige Aufgaben gibt und niemand erwartet, dass es alle Aufgaben lösen kann.
    Kinder sollen nicht an ihrem Können zweifeln, geschweige denn verzweifeln.
  • Vergleichsarbeiten Jgst. 8 (VERA 8) » Deutsch

Versicherung und Schule

Der Schüler ist auf dem direkten Weg in die Schule, in der Schule und auf dem direkten Weg nach Hause versichert.
Weitere Details bei einem Schulunfall sind bitte im Sekretariat zu erfragen und zu melden.

Verbindungslehrer

Werden jedes Jahr zum Ende des Schuljahres für das nächste gewählt. Im Schuljahr 2018 / 2019 sind die folgenden Lehrer gewählt worden:

  • Frau Siffl
  • Herr Hagemeister

 

Vertretungsplan – online

Eine oft an uns und die Schule gestellte Frage „Warum ist der Vertretungsplan nicht online einsehbar?“ wollen wir hier beantworten.

Den aktuellen Vertretungsplan online zu stellen hat die Schule aus datenschutzrechtlichen Gründen derzeit nicht vor.

Wir bitten um Beachtung des folgenden Hinweises auf den Seiten des BRLV – Zitat:

„In letzter Zeit gehen immer mehr Schulen dazu über, Vertretungspläne ins Internet zu stellen, wobei häufig der Zugang für jeden (d.h. ohne Passwort) Internetnutzer weltweit möglich ist. Der HPR hat dazu eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten initiiert, da wir darin einen Verstoß gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte vermuteten.

Z.B. stellen sich für uns Fragen: Wie oft musste eine Lehrkraft vertreten werden? – Wenn der Name einer Lehrkraft häufiger auftaucht, könnten daraus (falsche) Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Lehrkraft gezogen werden?

Diese Bedenken wurden vom Datenschutzbeauftragten bestätigt!

In seiner Antwort kommt der Datenschutzbeauftragte zu dem Ergebnis, dass eine datenschutz- und rechtskonforme Einstellung des Vertretungsplans auf die Schulhomepage – wenn überhaupt – nur sehr schwer zu verwirklichen sei. Die Bedenken des HPR bezüglich der möglichen Erstellung von Verhaltensprofilen einzelner Lehrkräfte (krankheitsbedingte Fehlzeiten, regelmäßige, funktionsbedingte Fehlzeiten) werden geteilt und es wird auch an die umfangreichen Möglichkeiten des Data- bzw. WebMining erinnert.

Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Schule im Rahmen der Erstellung eines Vertretungsplanes sei es nur erforderlich, dass die von einem konkreten Unterrichtsausfall betroffenen Personen Kenntnis davon erlangen. Eine letztlich weltweite Veröffentlichung des Vertretungsplans durch Einstellung ins Internet gehe weit über dieses Erfordernis hinaus.

Die Veröffentlichung des Vertretungsplans auf der Schulhomepage sei gem. Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 BayDSG nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Lehrkräfte zulässig. Bei der Einholung einer Einwilligung seien allerdings die vom Gesetzgeber in Art. 15 Abs. 2 bis 4 BayDSGaufgestellten, strengen Anforderungen einzuhalten. Diese Einwilligung stelle nur dann eine tragfähige Rechtsgrundlage dar, wenn sie freiwillig, informiert und grundsätzlich schriftlich erfolge. Dies habe u.a. zur Folge, dass die Lehrkräfte von der Schule umfassend über die mit der Einstellung ihrer persönlichen Daten ins Internet verbundenen Gefahren und möglichen nach­teiligen Auswirkungen aufgeklärt werden müssen.“
Zitat-Ende.

 

Verweis

Ist ein Mittel der Ordnungsmaßnahmen der Schule. Alle Maßnahmen sind nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszuwählen. Rechtliche Details sind im Art. 86 BayEUG zu finden.